Geprüftes und zertifiziertes Bestattungsinstitut
       Geprüftes und zertifiziertes Bestattungsinstitut

Leistungen

Viele Bereiche des Lebens sind in Deutschland durch Bestimmungen und Gesetze geregelt (manchmal auch beschränkt). Auch Bestattungen müssen gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen.

Noch immer wird zwingend vorgeschrieben, dass Verstorbene oder deren Aschen, bis auf wenige Ausnahmen, auf Friedhöfen beizusetzen sind . Erschwerend kommt hinzu, dass jeder Friedhofsträger in einer Friedhofssatzung eigene Regelungen und Gebührensatzungen erläßt, die terretorial völlig unterschiedlich sein können.

Dennoch möchten wir Ihnen auf dieser Seite einen groben Überbick über mögliche Bestattungsarten und Grabstellen geben.

 

Erdbestattung 

Der Sarg wird nach der Trauerzeremonie auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt. Unterschieden wird nach Reihen- und Wahlgräbern, die Grabstelle wird in der Regel dort erworben, wo die verstorbene Person Ihren letzten festen Wohnsitz hatte.

  • Wahlgrab

Wahlgräber sind sehr oft Doppel- oder Familiengräber. Sie werden individuell von Betroffenen oder Angehörigen ausgewählt. Je nach Art und Größe können mehrere Beisetzungen an einer Grabstelle vorgenommen werden, die Kosten für Grabstein und Einfriedung fallen dabei bei mehreren Beisetzungen nur einmal an.

  • Reihengrab

Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung zugeteilt, eine Einflussnahme auf Ort und Beschaffenheit der Grabstelle – innerhalb des Friedhofs – ist in der Regel nicht möglich. Reihengräber werden nur für eine Bestattung/Beisetzung zur Verfügung gestellt und eignen sich nicht als Familienruhestätte.

  • anonyme- oder teilanonyme Grabstellen

Die Bestattung findet innerhalb eines individuell gekennzeichneten Gräberfeldes statt. Dabei wird das einzelne Grab nicht als solches ersichtlich. Als Sonderform ist vereinzelt ein halbanonymes Grab mit Liegestein möglich.

  • Feuerbestattung

Im Gegensatz zur Erdbestattung wird bei einer Feuerbestattungen nicht der Körper des Verstorbenen der Erde übergeben, sondern dessen Asche. Eine Trauerfeier ist sowohl am Sarg, als auch an der Urne möglich.

 

  • Urnenwahlgrab

Urnenwahlgräber werden in der Regel individuell von Betroffenen oder Angehörigen ausgewählt. Je nach Art und Größe können mehrere Urnen beigesetzt werden.

  • Urnenreihengrab

Ein Urnenreihengrabs wird in der Regel von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. Es besteht im Normalfall keine Zubettungsmöglichkeit. Verlängerungen der Nutzungsdauer sind nicht möglich.

  • Urnengemeinschaftsanlagen (anonyme Bestattung) 

Anonymen Beisetzung einer Urne innerhalb eines durch den Friedhof ausgewiesenen Grabfeldes. Die genaue Lage der Urne bleibt unbekannt. Die Pflege der Anlage übernimmt der Friedhofsträger. Umbettungen von Urnen und die Verlängerung des Nutzungsrechtes sind nicht möglich. Das Errichten eines individuellen Denkmales (Grabstein) ist nur auf halbanonymen Anlagen gestattet gestattet. 

  • Urnenbeisetzung im Friedwald

Beisetzung der Urne in einem eigens dafür vorgesehenen und genehmigten Waldstück. Das Auswählen einer Grabstelle ist möglich. Das Pflegen eines Grabes entfällt. Die Nutzungsdauer des Grabes erstreckt sich bis zum Jahr 2099. Die Kennzechnung der Gräber erfolgt durch Plaketten, die an einem nahe liegenden Baum angebracht werden.

  • Diamantbestattung/Erinnerungskristall

(Auf dem Gebiet des Landes Brandenburg wurde diese Bestattungsform mit der Neufassung des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes vom 20.09.2018 eingeschränkt.)

Ein Teil der Asche von Verstorbenen wird in einem technischen Prozeß zu Diamanten/Kristallen verarbeitet. In Deutschland ist diese Form der Bestattung genau so neu, wie das Verbringen von Aschen in den Weltraum.

  • Seebestattung

Seebestattungen stellen in Deutschland eine der wenigen Ausnahmen vom Friedhofszwang dar. Spezielle Seebestattungsurnen (lösen sich im Wasser auf und geben die Asche des Verstorbenen frei) werden hierbei an dafür zugelassenen Orten der See übergeben. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den Koordinaten der Beisetzung und können auf Wunsch an der Beisetzung teilnehmen. Seebestattungen sind sowohl in Nord- und Ostsee, als auch im Mittelmeer und in der Karibik möglich.


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